Kontakt / Antragsformular

Ein Antrag für einen Stiftungsbeitrag der Asmi Nardo Stiftung muss mit nachfolgendem Formular erfolgen. Wir bitten Sie, dieses auszufüllen und die erforderlichen Beilagen in einem Zip-File oder PDF als Anhang mitzusenden.
Eine Zusammenarbeit mit anderen Stiftungen mit dem Ziel, gemeinsam ein grösseres Projekt zu unterstützen, ist möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Stiftung ihre Vergabetätigkeit u.a. nach den folgenden Fördermittelkriterien richtet. Achten Sie deshalb darauf, dass die Eingabe eine oder mehrere dieser Kriterien beinhaltet. Die Stifterin wünschte sich insbesondere, finanzielle Unterstützung an Organisationen zu leisten, die sich für die Rechte der Tiere – hauptsächlich Hunde und Windhunde – und deren Schutz und Wohl einsetzen.

  • Das Projekt widmet sich ganz oder einschliesslich der nachhaltigen Lösung oder Lin­derung eines Tierleid verursachenden Zustands.
    • Tierheime haben sich entsprechend auch der Kastration der beherbergten Fin­deltiere zu widmen, sich an darüber hinaus gehenden Aktionen an Streunern zu beteiligen und von der Aufnahme von Tieren mit dem Ziel der Verfrachtung in andere (wirtschaftlich besser gestellte) Länder abzusehen. Von der Kastrationspflicht ausge­nommen sind, nach Wunsch der Stifterin, Heime und Auffangstationen für Windhunde;  
    • Erziehungsmassnahmen gerade in tierunfreundlichen Staaten finden ebenso Gehör wie Tollwut-Impfprojekte zur Förderung der Gesundheit von Tier und Mensch;  
    • Im rechtlichen Tierschutz fördert die Stiftung Projekte zur Linderung von Tier­leid in Rechtsetzung, -Anwendung und -Ausbildung, auch u.a. mit Ziel konkre­ter Massnahmen und Verbote tierquälerischer Praktiken vor Ort.

    Zudem gilt auch:

    • Für die Vorbereitung und Einreichung des Projektantrags wurden keine entgeltlichen Fundraiser*innen beigezogen;
    • Den ausschliesslich elektronisch – und bei mehrjährigen Projekten jährlich – einzu­reichenden Fördermittel-Gesuchen ist die Jahresrechnung beizulegen, und danach über die Mittelverwendung Bericht zu erstatten.


    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir kein Sekretariat zur laufenden Bearbeitung von Anfragen zur Verfügung haben und deshalb keine Korrespondenz im Zusammenhang mit den bei uns eingehenden Anfragen führen.

    Der Stiftungsrat entscheidet einmal jährlich über die grösseren Vergabungen.

    Wer von der Stiftung einen Beitrag entgegennimmt stimmt zu, dass der Name der Institution auf der Website erwähnt wird.